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Stellvertretung und Rechtsvertretung im Verwaltungsrat
Journal
Reprax : Zeitschrift zur Handelsregisterpraxis
ISSN
1424-3628
Type
journal article
Date Issued
2011
Author(s)
Thalmann, Philipp
Abstract (De)
Zusammenfassend ist festzuhalten, dass eine Stellvertretung im Verwaltungsrat grundsätzlich nicht zulässig ist. Dies gilt insbesondere für Suppleanten.
Ausnahmsweise kann eine Stellvertretung im Verwaltungsrat unter institutionellen Voraussetzungen und mit Einschränkungen in persönlicher Hinsicht zulässig sein. Insbesondere braucht es dazu eine ausdrückliche Ermächtigung in den Statuten. Solche Statutenklauseln werden von verschiedenen kantonalen Handelsregisterämtern zur Eintragung zugelassen.
Die Feststellung betreffend grundsätzlicher Unzulässigkeit der Stellvertretung gilt auch dann, wenn ein nicht dem Verwaltungsrat angehörender Rechtsanwalt als Stellvertreter bestellt werden soll. Es kann einem VR-Mitglied aber nicht verwehrt werden, persönlich einen Rechtsanwalt zur Beratung zu konsultieren. Hingegen kann diesem Rechtsanwalt untersagt werden, an einer VR-Sitzung teilzunehmen. Dies gilt auch für die Teilnahme an virtuellen Sitzungen. Allerdings ist in solchen Fällen die Durchsetzung eines Verbots problematisch.
Ausnahmsweise kann eine Stellvertretung im Verwaltungsrat unter institutionellen Voraussetzungen und mit Einschränkungen in persönlicher Hinsicht zulässig sein. Insbesondere braucht es dazu eine ausdrückliche Ermächtigung in den Statuten. Solche Statutenklauseln werden von verschiedenen kantonalen Handelsregisterämtern zur Eintragung zugelassen.
Die Feststellung betreffend grundsätzlicher Unzulässigkeit der Stellvertretung gilt auch dann, wenn ein nicht dem Verwaltungsrat angehörender Rechtsanwalt als Stellvertreter bestellt werden soll. Es kann einem VR-Mitglied aber nicht verwehrt werden, persönlich einen Rechtsanwalt zur Beratung zu konsultieren. Hingegen kann diesem Rechtsanwalt untersagt werden, an einer VR-Sitzung teilzunehmen. Dies gilt auch für die Teilnahme an virtuellen Sitzungen. Allerdings ist in solchen Fällen die Durchsetzung eines Verbots problematisch.
Language
German
Keywords
Stellvertretung
Vertretung
Verwaltungsrat
Suppleanten
Handelsregister
HSG Classification
contribution to scientific community
Refereed
Yes
Publisher
Schulthess
Publisher place
Zürich
Number
2
Start page
1
End page
19
Pages
19
Subject(s)
Eprints ID
208237
File(s)
Loading...
open access
Name
Reprax 2.2011 Stellvertretung im Verwaltungsrat.pdf
Size
219.8 KB
Format
Adobe PDF
Checksum (MD5)
6058ca62b1eba993c2ab11919a8c57f1