Der Beitrag untersucht die Berührungspunkte zwischen dem Haftpflicht- und Familienrecht und zeigt Parallelen und Unterschiede auf beim nachehelichen Unterhalt und dem Erwerbs- und Versorgungsschaden, bei der Anrechnung von Vermögenserträgen und dabei auch beim Kapitalisierungszinsfuss, beim Betreuungsunterhalt im Vergleich zum Haushalt- und Versorgungsschaden und bei den Einbussen in der Altersvorsorge. Der Autor stellt dabei fest, dass sich Praxis und Lehre im Haftpflichtrecht sehr viel weiter entwickelt haben, aber auch, dass die im Fokus stehende zukünftige Entwicklung genaue Berechnungen in beiden Rechtsgebieten ausschliesse.