Am 1. Januar 2019 tritt die sogenannte Versandhandelsregelung in Kraft. Sie soll gemäss dem Willen des Gesetzgebers Besteuerungslücken schliessen. Beim gewählten Ansatz stellen sich Umsetzungsfragen, die den Gesetzgeber und die Rechtsanwender bereits heute dazu zwingen, Überlegungen zur wirkungsvolleren Besteuerung des grenzüberschreitenden Versandhandels anzustellen. Nicht nur in der Schweiz, sondern auch im Ausland und in internationalen Organisation wie der OECD wird zurzeit der Frage nach der umfassenden Besteuerung des grenzüberschreitenden Handels nachgegangen. Der vorliegende Artikel gibt eine Übersicht über den Status Quo und nationale und internationale Entwicklungen.