Die Welt wandelt sich – nur das Verständnis von der Bedeutung der Abschlussprüfung anscheinend nicht: Nach wie vor ist bei vielen Verwaltungsräten, Geschäftsführern, Investoren, Regulatoren, aber auch bei manchen Wirtschaftsprüfern selbst die Auffassung verbreitet, die Durchführung der gesetzlichen Abschlussprüfung sei ein homogenes Gut, der Bestätigungsvermerk das Ergebnis eines standardisierten Produktionsprozesses von Prüfungshandlungen.